Liebe Reiterinnen und Reiter , Freunde des Pferdesports und Pferdefreunde.
Der VFD Treff Westpfalz hat für das nächste Jahr 2017 nicht nur viele Events geplant, sondern
es soll natürlich auch die Möglichkeit zur Fort– und Weiterbildung bestehen.
Der erste Lehrgang, den wir anbieten, ist der Grundlehrgang, der die Teilnahme an aufbauenden Kursen ermöglicht.
Die Ausbildungsanforderungen und Richtlinien können in der ARPO bei VFD RLP nachgelesen werden.
Nächster Termin wird noch bekanntgegeben!
Ausbildungsrichtlinie
Die Ausbildung Pferdekunde I dient als Grundlage für ein Basiswissen
rund ums Pferd und soll die Inhalte des § 2 des Tierschutzgesetzes in
Hinblick auf das Pferd voll umfänglich abdecken. Der Kurs muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Kursdauer: mindestens 30 Unterrichtseinheiten
Kursinhalt: mindestens folgende Themengebiete:
• Evolutionsgeschichte des Pferdes
• Anatomie, Körperbau, Exterieur-Beurteilung
• Bedürfnisse des Pferdes
• Artgerechte Haltungsformen und Haltungsanforderungen
• Artgerechte Fütterung
• Erkennen von Giftpflanzen
• Verhaltensweisen des Pferdes und verhaltensgerechter Umgang
• Risiken und Unfallverhütung: Grundsätze und Sicherheit im Umgang mit Pferden
• Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, VFD-Leitsätze zum Umgang mit dem Pferd
• Grundlagen der Pferdegesundheit
• Erkennen von Pferdekrankheiten
• Erste-Hilfe-Maßnahmen beim Pferd
• Identifikation von Pferden (Rassen, Farben, Abzeichen)
• Sicherheit im Umgang mit Pferden: Annähern, Führen, Vorführen, Anbinden
• Pferdeverhalten erkennen
• Pferdepflege (Putzen, Hufpflege, Bandagieren)
• Grundgangarten
• Ausrüsten eines Pferdes: Trensen und Satteln/Aufschirren
• Führen (auch auf öffentlichen Verkehrswegen)
Prüfung Pferdekunde 1
Ziel: Nachweis über ein Grundwissen am Pferd
Empfohlenes Mindestalter: 10 Jahre
Vorleistung Vorbereitungslehrgang Pferdekunde mit mindestens
30 Unterrichtseinheiten wird empfohlen.
Prüfungsinhalt: Theoretische Prüfung in Form einer schriftlichen und/oder mündlichen Abfrage sowie praktische Prüfung gemäß den Inhalten der Ausbildungsrichtlinie.
Prüfer : Ein Prüfer VFD , Gültigkeit Unbefristet !!!!!
Bescheinigung VFD-Urkunde, Pass ausgestellt durch den Prüfer
Zur theoretischen Prüfung in Form einer schriftlichen und/oder mündlichen Abfrage über die Inhalte der Ausbildung Pferdekunde müssen noch folgende praktische Übungen durchgeführt und bewertet werden:
• Korrektes Aufhalftern eines Pferdes
• Führen eines Pferdes
• Sicheres Anbinden
• Putzen eines Pferdes
• Säubern der Hufe
Die Prüfung Pferdekunde I ist Voraussetzung für alle weiteren Prüfungen ab der Grundstufe.
Die Teilnahme am Ausbildungskurs wird empfohlen. Sie ist keine Pflicht.
Der Lehrgang besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Termin Theorie: 24. + 25.03.2018
Termin Praxis: Termin folgt
Voraussetzungen zur Teilnahme:
Erste Hilfe Kurs Mensch (9 Unterrichtseiheiten)
Erste Hilfe Kurs Pferd
bestandene Prüfung Pferdekunde 1 (Basispass)
Ausbildungsrichtlinie
Der Lehrgang dient zur Prüfungsvorbereitung von Geländereiter-Anwärtern,die bereits die VFD-Prüfung Pferdekunde I erworben haben.
Der Kurs muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Kursdauer: mindestens 20 Unterrichtseinheiten (Theorie)
Kursinhalt: mindestens folgende Themengebiete:
• Besondere Anforderungen und Gefahren beim Geländereiten
• Verhalten bei unkontrollierbarem Pferd
• Unfallverhütung und Sicherheitsmaßnahmen
• Korrektes Aufsatteln und Auftrensen
• Verhalten im Straßenverkehr
• Reiten im Straßenverkehr, Gelände und Reitplatz in Theorie und Praxis
• Elemente der Platzprüfung
• Verhalten in einer Reitgruppe
• Halten und Wechseln der Position in allen Gangarten bei einem Gruppenausritt
• Rechtliche Vorschriften in Wald und Flur
• Vorbereitung des Pferdes auf die besonderen Anforderungen beim Geländereiten
• Bedeutung von Ausbildung, Haltungsbedingungen, Fütterung und Pferdetyp für das sichere Reiten im Gelände
• Ausrüstung für das Geländereiten (Sattelzeug, Zäumung, Anbindevorrichtung, Decke, Ausrüstung für Notfälle, Erste-Hilfe-Set)
• Hufschutz bei Geländeritten
• Reitweise beim Geländereiten
• Streckenwahl, Geschwindigkeiten („Tempi“) und Streckenlängen beim Ausreiten
• Anbinden von Pferden
• Giftpflanzen
• Verhalten gegenüber Dritten
• Umweltgerechtes Verhalten beim Reiten
• Maßnahmen bei Verletzung, Erkrankung (zum Beispiel Kreuzverschlag), Vergiftung am Pferd
• Verhalten bei Unfällen und Zwischenfällen unterwegs Bundesgeschäftsstelle – Ansprechpartner: Christiane Ferderer
Der Lehrgang muss einen mindestens halbtägigen Übungsritt in einer
geführten Gruppe und die Übung der geforderten Elemente am Reitplatz einschließen.
Der Lehrgang besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Termin Theorie: 07.04.2018
Termin Praxis: Termin folgt
Ausbildungsrichtlinie
Der Lehrgang dient zur Vorbereitung von Wanderreiter-Anwärtern auf die Prüfung. Der Kurs muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Kursdauer: mindestens 20 Unterrichtseinheiten
Kursinhalt: mindestens folgende Themengebiete:
• Planung und Vorbereitung von Wanderritten
• Vorbereitung des Pferdes auf die besonderen Anforderungen beim Wanderreiten
• Vorbereitung und Leistungsaufbau (Konditionierung von Pferd und Reiter)
• Hufschutz bei Wanderritten, Arbeiten am Huf unterwegs
• Ausrüstung für das Wanderreiten (Sattelzeug, Zäumung, Gepäck und
Gepäckanbringung, Ausrüstung für Pferd und Reiter sowie für Notfälle)
• Wichtige Knoten, Anfertigen von Behelfshalftern zum Führen, Anbinden und Reiten
• Kartenkunde
• Streckenplanung nach Karte
• Geschwindigkeiten („Tempo“) und Streckenlängen beim Wanderreiten
• Verwendung von Kompass und anderen Orientierungshilfen (GPS, Höhenmesser und anderes)
• Orientierung im Gelände mit Karte und Kompass
• Behelfsmäßige Orientierung ohne Hilfsmittel
• Reitweisen beim Wanderreiten
• Anbinden und behelfsmäßige Unterbringung von Pferden
• Versorgung des Pferdes unterwegs und im Quartier
• Leistungsangepasste Pferdefütterung bei Wanderritten
• Giftpflanzen (Standorte, Erkennen, Gefährdungspotenzial)
• Verhalten gegenüber Dritten
• Maßnahmen bei Verletzung, Vergiftung, Erkrankung des Pferdes
• Elementare Wetterkunde
• Verhalten gegenüber Dritten und umweltgerechtes Verhalten
• Verhalten bei Gewitter und anderen extremen Witterungsbedingungen.
• Verhalten bei Unfällen und Zwischenfällen unterwegs, Sicherheitsmanagement.
Der Lehrgang muss einen mindestens eintägigen Übungsritt einschließen.
Es wird empfohlen, beim Übungsritt den Umgang mit Karte und Kompass praktisch zu schulen. Prüflinge müssen zusätzlich als Voraussetzung für die Prüfungszulassung entweder einen zweitägigen Lehrwanderritt oder zwei mehrtägige Wanderritte mit einem geprüften Wanderrittführer jeweils zusätzlich zum Übungsritt nachweisen.